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5.1.3 Was versteht man unter Erlediger/in?
Der Aufgabenerlediger ist jene Person, welche die Aufgabe bis zum Erledigungstermin umsetzt. Er muss die Aufgabe innerhalb einer festgelegten Frist annehmen, ablehnen oder an eine andere Person delegieren. Sofern vom Inhaber erlaubt, kann er den Erledigungstermin im vorgegebenen Rahmen auch verschieben.