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3.7.1 Aufbau und Zuordnung der Rechtsdokumente
Ein Rechtsdokument besteht aus einer oder mehreren Auflagen, zu denen Tätigkeiten zugeordnet sind.
Jede Auflage muss einem Objekt zugeordnet werden. Sollte das nicht möglich sein, weil sich die Auflage auf viele Objekte im Unternehmen bezieht, ist im Objektstamm ein Pseudo-Objekt anzulegen (z.B. „Gesamtes Unternehmen“, „alle Mitarbeiter“, usw.).
Aufbau eines Rechtsdokuments