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3.7.5 Einmalige und laufende Prüfungen
Bei den Rechtsdokumenten haben Sie die Möglichkeit, einmalige Prüfungen auszuwählen. Das bedeutet, dass nur einmal ein Auftrag für die entsprechende Auflage erzeugt wird.
Tipp:
Um eine einmalige Prüfung festzulegen, löschen Sie den Eintrag für das Intervall in der Bildschirmmaske.